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Familienrecht

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Nach der aktuellen Statistik wird jede 2. Neuehe geschieden. Grund genug sich über den Abschluss eines Ehevertrages noch vor der Eheschließung Gedanken zu machen.

Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ist auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sinnvoll, da hier bei Trennung ohne die getroffene Vereinbarung die Ansprüche nur in sehr geringem Umfang geltend gemacht werden können.

Befindet sich Ihre Ehe in der Krise, so stellt sich spätestens jetzt im Hinblick auf eine mögliche oder beabsichtigte Trennung eine Reihe von Fragen, etwa

  • wie und wann kann ich mich scheiden lassen,
  • wer betreut die Kinder,
  • darf der nicht betreuende Ehegatte die Kinder sehen,
  • steht mir ein Unterhaltsanspruch zu oder muss ich Unterhalt bezahlen,
  • was geschieht mit unserem Vermögen, mit dem Hausrat und den Verbindlichkeiten,
  • wie sieht es mit meiner Altersabsicherung aus?

Der Anteil von Grenzgängern, die in der Schweiz tätig sind, ist in unserem grenznahen Raum hoch. Im Falle der Scheidung ist im Hinblick auf die Rentenanwartschaften, die aufgrund einer Beschäftigung in der Schweiz erwirtschaftet wurden, der Ausgleich vorzunehmen und der Raum an Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Unsere Tätigkeit beinhaltet die Regelung aller Familiensachen wie Ehescheidung, Unterhaltsverfahren, Vermögensauseinandersetzungen, Kindschaftssachen, Abfassung von Eheverträgen und die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.

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